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   AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 9/20   

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https://dejure.org/2020,38804
AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 9/20 (https://dejure.org/2020,38804)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.11.2020 - 1 AGH 9/20 (https://dejure.org/2020,38804)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. November 2020 - 1 AGH 9/20 (https://dejure.org/2020,38804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit als Leiter Arbeitsrecht und Grundsatzfragen an einem Universitätsklinikum Amtsermittlungsgrundsatz im Zulassungsverfahren Versagung einer Zulassung mangels hinreichender Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1402
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 9/20
    Aus der Verweigerung erwächst ihm andererseits aber selbst unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Rechts auf freie Zulassung jedes Antragstellers, der die Befähigung zum Richteramt erlangt hat (BVerfG, NJW 1983, 1535 ), kein Anspruch darauf, dass ihn die Kammer ohne nähere eigene Prüfung des Sachverhalts als Syndikusrechtsanwalt zulässt.

    Diese Sichtweise begründet der BGH in seinem Beschluss vom 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84 - mit dem Interesse des Schutzes des wichtigen Gemeinschaftsguts einer funktionstüchtigen Rechtspflege, dem die Bestimmungen über die Zulassung zum Anwaltsberuf dienen (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1535 ( 1537 )).

  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 9/20
    Diese Sichtweise begründet der BGH in seinem Beschluss vom 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84 - mit dem Interesse des Schutzes des wichtigen Gemeinschaftsguts einer funktionstüchtigen Rechtspflege, dem die Bestimmungen über die Zulassung zum Anwaltsberuf dienen (vgl. BVerfG, NJW 1983, 1535 ( 1537 )).

    Dieses Verbot lässt die Befugnis der Kammern unberührt, eine Zulassungsentscheidung ohne Sachentscheidung als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Zulassungsantrag so unvollständig ist, dass es ihr nicht möglich ist zu prüfen, ob einer der gesetzlichen Versagungsgründe greift (so BGH, Beschluss vom 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84 -).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 9/20
    Verweigert der Antragsteller sie, so kann er - möglicherweise auch wegen seines Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" (vgl. BVerfG, NJW 1984, 419 ( 421, 422 )) - einerseits zu ihrer Erteilung zwar nicht gezwungen werden; dazu fehlen gesetzliche Handhaben.
  • BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17

    Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 9/20
    Sie hat dabei das Prüfprogramm des § 46a BRAO zugrunde zu legen (vgl. auch BGH Urteil vom 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17 -).
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